Durchschubsicherungen sind grundsätzlich bei einem Palettenregal NICHT notwendig, sofern dieses nach den Vorschriften konfiguriert und aufgestellt wurde. Nur in einem Fall ist die Durchschubsicherung einzusetzen: Wenn in Doppelregalen der Abstand so knapp bemessen ist, dass der Mindestabstand zwischen den Paletten von 100 mm nicht mehr gewährleistet werden kann. Den genauen Wortlaut können sie in der DGUV-Regel 108-007 unter Punkt 4.2.4.4 bzw. 4.2.4.5 nachlesen.
Es ist anzumerken, daß die Durchschubsicherung nicht als Endanschlag für das Einlagern von Paletten gedacht ist. Dafür ist sie statisch nicht ausgelegt und es werden dynamische Lasten in das Palettenregal eingeleitet, was ebenfalls nicht zulässig ist. Je nach Hersteller sind die Durchschubsicherung so konstruiert, dass der Anschlag ab einer gewissen Anpralllast aus der Halterung springt um Beschädigungen am Regal zu vermeiden.