Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Wir gehen davon aus, dass es sich bei unseren Kunden um Personen im Sinne des § 310 Absatz 1 BGB (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) handelt oder dass sie sich als solche behandelt wissen wollen. Bei den nachfolgenden Geschäftsbedingungen haben wir uns auf die für Sie und uns wichtigsten Punkte beschränkt. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Verträge werden nur wirksam unter der Voraussetzung, dass keiner der Beteiligten in der UN-Sanktionsliste gelistet wird.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für die Annahme des Vertrages, einschließlich des Leistungsumfangs, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind insbesondere nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle weiteren Vereinbarungen, auch mündliche Abreden, werden erst durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Preisänderungen bei drastisch angestiegenen Einstandspreisen während der Gültigkeit eines Kataloges sind selten, aber möglich. Daher gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders beschrieben, verstehen sich die angegebenen Preise jeweils für ein Stück. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, gelten die Preise für die abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch für Inhalt, Zubehör und Dekoration. Die Preise verstehen sich frei Hof - ausschließlich Abladen - in EURO ausgewiesen, innerhalb Deutschlands zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Treppentransporte und Transporte "Frei Verwendungsstelle" sind im "Frei Hof"-Preis nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind. Insel- und Hochgebirgslieferungen, sowie Fixtermine mit Uhrzeitangabe sind zuschlagspflichtig. Bei einem geringeren Einzel-Nettowarenwert als EUR 1200,00 berechnen wir in Deutschland lediglich eine Kleinauftrag-Kostenpauschale. Statische Berechnungen werden auf Verlangen des Bestellers / Käufers nur gegen besondere Vergütung abgegeben.
4. Verpackung
Wir gehen davon aus, dass Sie die bestellte Ware in einer Transportverpackung, Verpackung nach unserer Wahl, zu erhalten wünschen. Dabei bemühen wir uns, aufwendige Verpackung zwecks Vermeidung von Transportschäden durch den Einsatz geeigneter Frachtführer zu reduzieren.
5. Lieferzeit
Unsere Lieferzeiten stellen unverbindliche Zeitrichtwerte dar und sie besagen die Leistungsausführung innerhalb dieser Fristen, wobei durchaus auch kurzfristigere Lieferungen erfolgen können. Sie gelten ab Lieferort. Sofern ein Fixtermin von uns schriftlich bestätigt wurde, gilt dieser für uns verbindlich, soweit Ereignisse höherer Gewalt dieses nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt die Lieferfrist als eingehalten, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben wurde. Wird eine Lieferfrist überschritten, so muss diese Überschreitung innerhalb von 21 Tagen dem Frachtführer angezeigt werden. Verzögerungen in der finanziellen Abwicklung oder bei anderen Mitwirkungspflichten durch den Käufer berechtigen den Verkäufer zu einer entsprechenden Verschiebung seiner Liefer- und eistungstermine. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer eine behördliche Genehmigung nicht rechtzeitig erhält.
6. Transport und Gefahrenübergang
Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang auf ihre Vollständigkeit und Unversehrtheit. Liegt ein Transportschaden vor, verhalten Sie sich bitte gemäß dem der Sendung beiliegenden Merkblatt. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Ähnliches übernehmen. Transportschäden sind in jedem Fall (auch bei verdeckten Schäden) innerhalb von vier Werktagen zu melden. Spätere Reklamationen können nicht bearbeitet werden. Sollte der Käufer die Abnahme verweigern, ist er verpflichtet, alle ihm bekannten Mängel oder sonstigen Einwendungen, die er zur Verweigerung der Abnahme geltend machen will, darzulegen. Andere als die angezeigten Mängel oder Einwendungen berechtigen zu einer späteren Abnahmeverweigerung nur, wenn diese dem Käufer nachweislich erst später bekannt geworden sind.
7. Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag der Übergabe an den Frachtführer (Verladetag) bzw. der Anzeige der Lieferbereitschaft. Unsere Forderungen bitten wir innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Nach Ablauf von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung befindet sich der Käufer mit der Kaufpreiszahlung automatisch, gemäß der gesetzlichen Regelung, in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, kann der Verkäufer vom Tag der Fälligkeit Verzugszinsen von jährlich 12 v.H. verlangen. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns vor, Teilzahlungen zu vereinbaren, z.B. 1/3 bei Erhalt der Auftragsbestätigung/Vorausrechnung und 2/3 innerhalb der vorstehend genannten Fristen. Wechsel- und Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen vor Kaufabschluss einer besonderen Vereinbarung. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
8. Montage
Die Lieferung unserer Regale erfolgt in zerlegtem Zustand, wobei wir jeder Sendung eine Aufbau- und Betriebsanleitung beifügen. Die Montage bitten wir unter strikter Beachtung aller Details, z.B. Eckplattenanzahl/ -anordnung, Anzahl und Anordnung der Aussteifungstraversen, Diagonalstreben etc. auszuführen und gleichermaßen die Sicherheitsbestimmungen nach BGR 234 (vormals ZH 1/428) zu beachten. Soweit erforderlich (Fachbodenbelastung mehr als 200 kg - Feldlasten mehr als 1000 kg), fügen wir unseren Regallieferungen auch Belastungs-Kennzeichnungsschilder bei. Diese sind gut sichtbar an den Regalen anzubringen. Sofern vereinbart, führen wir für Sie Montagearbeiten durch. Wir sind berechtigt, damit Subunternehmer zu beauftragen. Die Abrechnung hierfür erfolgt auftragsbezogen und separat, wobei diese Kosten sofort nach Erhalt der Rechnung netto zahlbar sind. Für den Verzug gilt Nr. 7 Satz 2. Die Gefahr geht bei Montagen mit der Abnahme auf den Käufer über. Der Käufer haftet jedoch ab Ankunft der Teile auf der Baustelle für folgende Schäden: Elementarschäden wie Sturm und Überschwemmung sowie für Feuer, Explosion, Terror und Diebstahl. Der Käufer hat entsprechende Versicherungen abzuschließen. Sollte der Käufer die Abnahme verweigern, ist er verpflichtet, alle ihm bekannten Mängel oder sonstigen Einwendungen, die er zur Verweigerung der Abnahme geltend machen will, darzulegen. Andere als die angezeigten Mängel oder Einwendungen berechtigen zu einer späteren Abnahmeverweigerung nur, wenn diese dem Käufer nachweislich erst später bekannt geworden sind.
9. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung dem Käufer zustehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgender Regelung auf uns übergeht. Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt. Übersteigt der Wert unserer Vorbehaltsware die Forderung um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten frei.
10. Mängel und Gewährleistung
Wir haften für eine Ausführung nach dem uns bekannten Stand der Technik im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Offensichtliche Mängel (keine Transportschäden) sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, versteckte Mängel ebenfalls unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Falle eines Rücktritts haben beide Parteien unter Ausschluss weiterer Ansprüche die einander gewährten Leistungen zurückzugewähren. Der Rücktritt darf sich jedoch nur auf die Teile beziehen, die nicht funktionsfähig sind oder nicht die vereinbarten Werte erreichen. Der Verkäufer hat dann den diesen Teilen entsprechenden Kaufpreis zurückzuerstatten, falls er ihn schon erhalten hat. Bei berechtigtem Mangel bieten wir nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung, Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf dem Fehlen der ausdrücklich, schriftlich erfolgten Zusicherung von Eigenschaften. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist und sie beginnt mit der Empfangnahme der Ware. Falls sich herausstellen sollte, dass Mängel nicht von uns zu vertreten sind, werden wir uns vorbehalten, die uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 12 Monate nach Abnahme; sie endet jedoch in jedem Fall 18 Monate nach Lieferung (bei einer Lieferung EXW nach Anzeige der Versandbereitschaft), es sei denn, die Abnahme verzögert sich aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat). Die Gesamthaftung des Verkäufers für Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafen jeglicher Art (auch in Bezug auf Verspätung) ist ausgeschlossen. Klagen des Käufers in Bezug auf Rechtshandlungen nach diesem Vertrag dürfen nicht später als 6 Monate nach Ende der Gewährleistungszeit erhoben werden. Dies gilt nicht für Haftung und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung eines gesetzlichen Vertreters unsererseits oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters unsererseits oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11. Umtausch - Warenrückgabe
Stimmen wir einem von Ihnen gewünschten Umtausch bzw. einer Warenrückgabe (Sonderanfertigungen jeglicher Art ausgeschlossen), auf die kein Rechtsanspruch besteht, zu, haben Sie die gesamten daraus entstehenden Kosten zu tragen. Weitere Voraussetzung ist der einwandfreie Zustand der auf Ihr Risiko zurückgesandten Ware. Für vereinbarte Warenrücknahmen vergüten wir maximal 80 % des Kaufpreises. Für Ersatzlieferungen auf unsere Veranlassung übernehmen wir die Kosten.
12. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Delikt sowie aufgrund von Nebenpflichtverletzungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesem Vertrag ist die Haftung für Folgeschäden jeglicher Art ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Dies gilt nicht für Personenschäden. Für Sachschäden haftet der Verkäufer nur im Rahmen der Leistungen seiner Haftpflichtversicherung. Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, die durch Teile entstehen, die der Verkäufer nicht geliefert hat, bei Änderungen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers, bei nicht fachgerecht ausgeführten Aufbau durch den Käufer oder bei normaler Abnutzung. Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die von ihm gelieferte Ware gegen ein Schutzrecht im Bestimmungsland verstößt. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Rommerskirchen. Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, gilt für alle aus den Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten im Sinne des HGB entstehenden Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand Grevenbroich. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Recht findet keine Anwendung. Insbesondere die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
14. Datenschutz
Um den ordnungsgemäßen kaufmännischen Ablauf zu gewährleisten, werden in unserer EDV personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden gespeichert und verarbeitet.
15. Zutrittsrecht für Überwachungsbeamte des MPA
Der Abnehmer und Verwender von gütegesicherten Lagerregalen und Regalanlagen erklärt sich bereit, Beauftragten des Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewähren und eine Prüfung der Qualität/ Ausführung zuzulassen. Die etwaige Prüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. Versender kostenlos.
16. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt ist jedes außergewöhnliche Ereignis, welches bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und auch bei der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, z.B. Naturereignisse, wie ganz im besonderen Erdbeben und Überschwemmungen, oder Kriege, Arbeitskämpfe usw.. Das gilt auch dann, wenn die außerordentlichen Ereignisse bei Unterlieferanten eintreten. Während der Dauer der höheren Gewalt wird der Verkäufer von Rechten und Pflichten suspendiert. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, Ursache der Verzögerung und später über deren Beendigung. Falls die höhere Gewalt ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten andauert, treffen beide Parteien eine Vereinbarung über die weitere Abwicklung. Falls eine Einigung nicht zustande kommt, entscheidet das Schiedsgericht.
17. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.